Wohnraumanfrage

Interesse an einem Wohnplatz?

Wenn Sie sich in Hamburg oder Ostholstein für einen Wohnplatz, für die ambulante Unterstützung oder eine Beschäftigung in der Tagesförderstätte interessieren, können Sie sich per Telefon direkt an die Einrichtungsleitung wenden oder das folgende Formular ausfüllen. 

Auskünfte und Informationen erhalten Sie auch bei unserer Geschäftsstelle. 040 – 67 50 06–0

Bitte lesen Sie auch unsere Informationen in unserer Infobox dazu.

In dem Fall bitte kein Wohnhaus auswählen

Die Anfrage kann auch von Angehörigen ausgefüllt werden. Bitte nutzen Sie dennoch den Namen des Antragstellers.

INFOBOX

Ablauf für die Aufnahme in ein Wohnhaus

Voraussetzungen für einen Wohnplatz

In unsere Hamburger Wohnhäuser können Menschen einziehen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für die das Vorliegen einer geistigen Behinderung amtlich festgestellt worden ist und
  • für die die Stadt Hamburg (oder ein anderer Leistungsträger) eine Leistung der stationären Eingliederungshilfe bewilligt hat.

Der Antrag auf Eingliederungshilfe

Den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe stellt man in Hamburg entweder bei dem Fachamt für Grundsicherung und Soziales in dem Bezirksamt, in dessen Zuständigkeitsbereich man wohnt, oder beim Sozialhilferechtlichen Fachdienst des Fachamtes Eingliederungshilfe. Dieses Amt gehört zum Bezirksamt Wandsbek, ist aber für ganz Hamburg zuständig.

Die Anschrift lautet: 

Fachamt Eingliederungshilfe
Sozialhilferechtlicher Fachdienst W/EH1 Barmbeker Markt 22
22081 Hamburg

Es folgt ein persönliches Gespräch

Wenn das Vorliegen einer Behinderung noch nicht amtlich festgestellt ist, veranlasst diese Stelle eine ärztliche Begutachtung. Der Antrag wird dann an den Sozialpädagogischen Fachdienst im Fachamt Eingliederungshilfe weitergeleitet. Diesem Fachdienst obliegt das sogenannte Fallmanagement. Es führt das gesetzlich vorgeschriebene Gesamtplanverfahren durch.

In einer Gesamtplankonferenz wird im persönlichen Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung geklärt, welche Assistenzbedarfe bestehen und in welcher Form sie am besten erfüllt werden können. Der Sozialpädagogische Fachdienst spricht, sofern die Voraussetzungen vorliegen, eine Befürwortung für eine bestimmte Leistung der Eingliederungshilfe aus.

Auf dieser Grundlage wird dann der Leistungsbescheid erstellt. Mit diesem Bescheid ist der Empfänger berechtigt, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig wird festgesetzt, ob und ggf. in welcher Höhe sich der Leistungsempfänger an den Kosten beteiligen muss.

Unser Rat: Sprechen Sie vorher mit uns

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sich informieren, welche Wohn- und Unterstützungsangebote es gibt. Die Leitungen unserer Wohnhäuser informieren und beraten Sie gerne, auch zur Antragstellung bei der Behörde. Oder nutzen Sie für Ihre Fragen unsere Kontaktmöglichkeiten.

Meistens sind alle Plätze belegt. Der Umzug in ein Wohnhaus sollte daher möglichst lange im Voraus geplant werden. Interessenten nehmen wir auf die Warteliste und informieren sie, sobald sich eine Möglichkeit der Aufnahme abzeichnet.